Von einem Ausfall im Sinne von Basel II wird gesprochen, wenn ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Dies ist beispielsweise auch schon gegeben, falls der Schuldner mehr als 90 Tage mit der Zahlung in Verzug ist, oder wenn die Forderung seitens der Bank als uneinbringlich betrachtet wird. Daher muss ein Ausfall nicht gleichbedeutend mit einer Insolvenz des Schuldners sein. Tritt die Ausfallwahrscheinlichkeit ein und es kommt zu einem Ausfall, bestimmen Exposure at Default und Loss Given Default die tatsächliche Schadenshöhe für den Gläubger. |