Der A-Wert gibt im FMEA-Formblatt bei Durchführung einer FMEA die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Fehlers an. Diese Auftrittswahrscheinlichkeit wird mit Bewertungszahlen zwischen 1 und 10 ausgedrückt. Es gilt: Je kleiner die Auftrittswahrscheinlichkeit, desto kleiner der A-Wert. Je höher die Wahrscheinlichkeit, desto höher ist auch der A-Wert. Beispielsweise wird ein A-Wert von 10 vergeben, wenn der Fehler in 50% aller Fälle auftritt. Die konkrete Ausgestaltung der Bewertungszahlenvergabe kann jedoch unternehmensindividuell erfolgen. Neben dem A-Wert werden vom FMEA-Team noch der Bedeutungswert, der B-Wert, und der FMEA E-Wert in den FMEA-Bogen eingetragen. Durch Multiplikation erhält man die Risikoprioritätszahl RPZ. |